Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist
Durch die effizienten Flugsicherheitsnormen in Europa gilt unser Sicherheitsstandard als einer der höchsten der Welt. Zwar arbeiten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Behörden anderer Länder an der Erhöhung der Sicherheitsstandards weltweit, doch gibt es immer noch einige Luftfahrtunternehmen, deren Betrieb unter Bedingungen erfolgt, welche unter dem notwendigen Sicherheitsniveau liegen.
Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit in Europa hat die Europäische Kommission in Abstimmung mit den Flugsicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten beschlossen, Luftfahrtunternehmen, die für unsicher befunden werden, den Betrieb im europäischen Luftraum zu untersagen.
Diese Luftfahrtunternehmen sind im unten stehenden Dokument aufgelistet. Die erste Liste umfasst alle Luftfahrtunternehmen, gegen die in Europa eine Betriebsuntersagung ergangen ist. In der zweiten Liste sind alle Luftfahrtunternehmen aufgeführt, deren Betrieb in Europa gewissen Bedingungen unterworfen wurde.
Die Listen werden regelmäßig aktualisiert und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Dort werden sie als Anlagen A und B zur Verordnung der Kommission aufgeführt. Benutzer sollten sich vergewissern, dass sie über die aktuelle Fassung verfügen, bevor sie irgendwelche Schritte auf der Grundlage der in diesen Listen enthaltenen Informationen unternehmen.
Aktuelle Information vom: 14.07.2009 |
Die Liste der EU wurde aktualisiert und drei indonesische Fluggesellschaften wurden von der Liste unsicherer Fluggesellschaften gestrichen, dazu gehören Gardua Indonesia und Mandala Airlines. |
Neue Vertragsbedingungen und Haftungsbeschränkungen für IATA-Fluggesellschaften (Linienflüge / Linienflugscheine)
Die neuen, abgeänderten Vertragsbedingungen und Haftungsbeschränkungen der IATA (International Air Transport Association) gelten ab sofort und ersetzen die auf den Papiertickets gedruckten Bedingungen und Informationen. Bereits ausgestellte Tickets behalten Ihre Gültigkeit was die Beförderung betrifft in vollem Umfang - es gelten jedoch die neuen Vertragsbedingungen und Haftungsbeschränkungen.
Während der Übergangszeit, bis die neuen Tickettexte und Tickets zur Verfügung stehen, wurde vereinbart, dass es ausreichend ist, dem Reisenden die Informationen zur Verfügung zu stellen und deren Nachlesbarkeit deutlich zu kennzeichnen.
Der genannte Link wird auf unseren Reisebestätigungen und Rechnungen angegeben, so dass Sie auf alle notwendigen Informationen zugreifen können.
Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise. Diese neuen Vertragsbedingungen und Haftungsbeschränkungen müssen wir Ihnen aus rechtlichen Gründen zur Verfügung stellen und wir bitten um Kenntnisnahme.

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