ID Reisewelt GmbH
Bürgermeisterstr. 16
DE-06886 Wittenberg,
Geschäftsführung Jacqueline Schlemmer

Internet: http://www.id-reisewelt.de

Amtsgericht Stendal             HRB 10057
USt-IdNr.:                           DE268372376

 

Lieber Reisegast,

bitte schenken Sie den nachfolgenden Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit; denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen, die Ihnen vor der Buchung übermittelt werden, an. Sie gelten für alle Programme des Reiseveranstalters ID Reisewelt GmbH. Für ausdrücklich vermittelte Reiseleistungen, Nur Flug oder Bahn oder Bus oder Schifffahrtsangebote gelten die jeweiligen Bestimmungen der vermittelten Leistungsträger und Flug-, Bahn-, Bus-, Schiffs- oder Fährgesellschaften:


Allgemeine Geschäftsbedingungen (=Reisebedingungen) (AGB) der ID Reisewelt GmbH, nachfolgend IDS

gültig ab 24.01.2010

Übersicht

1. Anmeldung und Bestätigung
2. Bezahlung / Reiseunterlagen
3. Leistungen
4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Rücktritt, Rücktrittspauschalen, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch den Reiseveranstalter aus verhaltensbedingten Gründen
8. Kündigungsrechte
9. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
10. Haftung von IDS - Beschränkung der Haftung
11. Gewährleistung /Gepäck / Obliegenheiten / Anmelden von Ansprüchen
12. Verjährung
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens; (sogenannte "Black List")
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
15. Reiseschutz / Reiseversicherungen
16. Aufrechnungsverbot
17. Allgemeine Bestimmungen
18. Rechtswahl
19. Gerichtsstand
20. Reiseveranstalter

 

Die Reisebedingungen ergänzen die §§651 a ff. BGB und sowie die §§ 4-11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und IDS als Reiseveranstalter. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
 


1. Anmeldung und Bestätigung
 
a. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie IDS den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Diese erfolgt auf Grundlage der Ausschreibungen und Bestimmungen im Online Angebot unter www.ID-Reisewelt.de oder Sonderausschreibungen in Form von Broschüren oder Flyerangeboten von IDS. Die Buchung kann auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) sowie schriftlich, mündlich, telefonisch oder per Telefax vorgenommen werden.
Der Reisevertrag wird für IDS verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen. Eine schriftliche Bestätigung kann entfallen, wenn zwischen Reiseanmeldung und Abreise weniger als 7 Kalendertage liegen.

b. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die angemeldeten Dritten Personen werden ebenfalls Vertragspartner von IDS. Alle Reiseteilnehmer haften gegenüber IDS darüber hinaus gesamtschuldnerisch.

c. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung (Ausnahme siehe oben 1.a.), die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Eine Änderung der von IDS übersandten Bestätigung durch den Anmelder oder einen Reisenden ist unzulässig und führt nicht zur Vertragsänderung.
Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist IDS an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.

d. Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Reisen. Sie werden vom Veranstalter nach Verfügbarkeit in Festbuchungen umgewandelt, sobald der Katalog für die betreffende Saison erschienen ist.

e. Buchung auf Anfrage (on request). Sollten ein oder mehrere Leistungsbausteine nicht frei verfügbar gebucht werden können, so ist eine verbindliche Buchung auf anfrage (on request) möglich. Durch Annahme des Antrages einer Buchung auf Anfrage verpflichtet sich IDS eine Leistungserbringung entsprechend des Antrages zu erwirken, kann diese aber erst nach Rückbestätigung einzelner oder mehrerer Leistungsträger garantieren. Der Anfragesteller (Anmelder) ist an seine Anfrage Buchung bis zur endgültigen Bestätigung durch IDS gebunden. Sollte diese Bestätigung nicht erfolgen können, so gilt ab dem Zeitpunkt der Erklärung der Unmöglichkeit der Leistungserbringung der Antrag als abgelehnt. Sollte sich die Anfrage Buchung auf einen Flug beziehen, so kann der Anfragende kostenlos von der Anfrage zurücktreten, wenn diese bis 7 Tage vor Abreise nicht endgültig bestätigt ist. Sollte der Anfragende die Leistung zumindest teilweise in Anspruch nehmen, kann er IDS nicht für die Nichterbringung des angefragten Anteils in Haftung nehmen.

f. Sofern Sie lediglich eine Eintrittskarte eines Fremdanbieters ohne weitere Reiseleistungen buchen, tritt der Veranstalter nur als Vermittler einer Fremdleistung auf. Durch den Erwerb vermittelter Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Anbieter zustande. Den Namen des jeweiligen Anbieters entnehmen Sie bitte der Eintrittskarte.

g. Annahmeerklärungen durch die Reisenden bzw. den Anmelder können ausdrücklich durch Unterschrift oder mündliche Bestätigungen des Anmelders, postalischen oder elektronischen Auftrag (Email / Telefax), aber auch konkludent durch Übermittlung von Reise- und persönlichen Daten, Zahlungen auf die Reisepreis, Übersendung von Reisedokumenten für die Visabesorgung zur Reise und / oder Übermittlung von Konto- und / oder Kreditkartendaten inklusive des Authorisierungscodes erfolgen.

2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen, den Sie mit der endgültigen Buchungsbestätigung per Email erhalten. Dazu hat IDS bei einem entsprechenden Rückversicherer eine gültige Versicherung abgeschlossen. Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. Ebenfalls ausgenommen sind reine Nur Flug- und sonstige Verkehrsangebote, wie Bahnfahrscheine, Fährscheine usw. sowie reine Eintrittskarten zur Veranstaltungen jeglicher Art.
Bei Vertragsabschluss ist nach Erhalt des Sicherungsscheines grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis zahlen Sie bitte etwa 30 Werktage vor Reisebeginn entsprechend den Fristen auf der Buchungsbestätigung und / oder Rechnung.
Stornoentgelte und Versicherungsprämien sind immer sofort fällig. Bei Buchung verschiedener Flug-Sondertarife oder ausgewiesener Sonderangebote kann der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig werden.

Ihre Zahlungen können wie folgt abgewickelt werden:

a. Kreditkarte:
Der Anzahlungsbetrag von 10% des Reisepreises wird sofort nach Vertragsabschluss von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Etwa 30 Werktage vor Reiseantritt erfolgt die Abbuchung des Restbetrages von Ihrer Kreditkarte. Zahlungen sind mit VISA, Mastercard oder Diners Club Kreditkarten möglich.
b. Überweisung:
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie die Rechnung bzw. Gutschrift zu Ihrer Reisebuchung. Bitte beachten Sie die auf der Rechnung genannten Fälligkeiten der An- und Restzahlung und geben Sie die Rechnungsnummer an, ohne die die Zahlung nicht zugeordnet werden kann.
Auf ausdrücklichen Wunsch erhalten Sie die vorgenannten Unterlagen, d.h. die Anzahlungsrechnung, eine Rechnung über den restlichen Reisepreis sowie die Bestätigung und den Sicherungsschein auch per Post an die von Ihnen angegebene Anschrift. Hierfür wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 5,- erhoben. Für die Standardkommunikation per Email und Fax werden keine Entgelte erhoben.
Die Anzahlung muss in jedem Fall so rechtzeitig und immer unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der gültigen und auf der Bestätigung angegebenen Bankkonten von IDS überwiesen werden, dass sie innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsdatum, die Restzahlung bis spätestens 25 Werktage vor dem Reisetermin bei IDS eingeht.
c. Lastschrift-Kontoabbuchung (Einzugsermächtigung):
Hierzu müssen Sie uns bei Vertragsschluss eine gültige und ausreichend gedeckte Bankverbindung bei einer deutschen Bank oder Sparkasse, inklusive korrekter und vollständiger Kontonummer und Bankleitzahl mitteilen. Der Reiseanmelder und / oder ein Reisender müssen Inhaber dieser Bankverbindung sein. Fremde Dritte sind von der Zahlungsmöglichkeit per Kontoabbuchung ausgeschlossen. Die Zahlung per Kontoabbuchung ist nur für Reisen möglich, die bis spätestens 6 Wochen vor Hinflug bezahlt werden. Hierzu müssen Sie IDS eine gesonderte Einzugsermächtigung, abweichend von den allgemeinen Zahlungsbedingungen erteilen.
d. Barzahlung
Jederzeit ist eine fristgerechte Barzahlung / Bareinzahlung direkt an IDS möglich. Zum Nachweis fordern Sie entweder die Einzahlungsquittung vom berechtigten Mitarbeiter/in seitens IDS ab oder heben Ihren Einzahlungsschein sorgfältig auf.

Bei sehr kurzfristigen Buchungen (7 oder weniger Tage bis Reisebeginn) und bei speziellen Reiseleistungen, bei denen die vorstehend aufgeführten Fristen nicht eingehalten werden können, ist eine Zahlung nur mit Kreditkarte oder per Bareinzahlung mit Nachweispflicht durch den Einzahlenden möglich.
Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.1, 18 zu belasten.

Die Reiseunterlagen erhalten Sie ca. 20 - 14 Tage vor vertraglichem Reiseantritt, bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage bis vertraglichem Reiseantritt) etwa 14 - 5 Tage vor Reiseantritt. Bei sehr kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor vertraglichem Reiseantritt) erhalten Sie  die Reiseunterlagen lediglich auf elektronischem Wege ohne eventuelle Zusatzartikel wie Reiseführer, Kofferanhänger etc.
Ohne vollständige Bezahlung des vereinbarten oder angepassten (siehe 3.) Reisepreises besteht kein Anspruch auf Aushändigung / Übersendung der Reiseunterlagen und / oder Erbringung von Reiseleistungen durch IDS.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschliesslich aus der Leistungsbeschreibung von IDS, die in dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog oder in der massgeblichen Sonderausschreibung enthalten ist, sowie aus den sich hierauf beziehenden Angaben in der Reisebestätigung/ Rechnung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung durch IDS. Die Leistungsbeschreibungen und Preise in einem Angebot sind für IDS nicht bindend, wenn der jeweils nachfolgende Prospekt / Angebot oder Sonderausschreibung erscheint; dann gelten nur die Aussagen der nachfolgenden Ausschreibung. Bei Widersprüchen zwischen den Leistungsbeschreibungen in einem Katalog und einer Sonderausschreibung gelten nur die Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung, falls der Kunde aus der Sonderausschreibung zum ermässigten Reisepreis bucht. Hotel- oder Ortsprospekte sind für IDS nicht bindend. Reisebüros und Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt, von den AGB, Sonderausschreibungen abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen, die nicht zu dem Inhalt der Sonderausschreibung in Verbindung mit der Reisebestätigung/ Rechnung von IDS gehörenden Sonderwünsche müssen von IDS ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. IDS behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben in der Ausschreibung zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird. Die allgemeinen Hinweise in dem massgebenden Katalog der IDS, die der Reisebestätigung/ Rechnung in Ablichtung beigefügt werden, zu den Reisezielen und zu Einreisebestimmungen gelten auch für Sonderausschreibungen. Die vor Ort vom Kunden bei Drittunternehmen zu buchenden etwaigen Leistungen, wie z.B. Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen u.ä., gehören nicht zu dem geschuldeten Leistungsumfang der IDS. Für die Mangelhaftigkeit solcher Fremdleistungen haftet IDS nicht. Insbesondere ist der Reiseanmelder verpflichtet, sich über Einreisebestimmungen selbst zu informieren. Verbindliche Aussagen werden von IDS nicht getroffen, sondern obliegen ausschliesslich den dafür vorgesehenen Dienststellen. Insbesondere ist die Visaerteilung oder Einreiseerlaubnis nicht Bestandteil des Reisevertrages.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitänderungen, Änderungen des Programmablaufs, Hotelwechsel), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend machen.

4.2 IDS behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten und / oder öffentliche Abgaben sowie Wechselkursveränderungen, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
c. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate (bei Wechselkursschwankungen 2 Monate) liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss uns nicht bekannt waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.

 

5. Rücktritt des Reiseanmelders / Reisenden, Rücktrittspauschalen, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt von Einzel- und Gruppenreisen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber unter der am Ende der Reisebedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches beläuft sich wie folgt:
Für Einzelreisen (alle Reisen, die nicht ausdrücklich als Gruppenreisen bezeichnet wurden):
bis 31 Tage vor Reiseantritt                 20 Prozent  des Reisepreises pro Person
ab 30. bis 21. Tag vor Reiseantritt        40 Prozent  des Reisepreises pro Person
ab 20. bis 14. Tag vor Reiseantritt        45 Prozent  des Reisepreises pro Person
ab 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt          65 Prozent  des Reisepreises pro Person
ab 6 Tage vor Reiseantritt                    80 Prozent  des Reisepreises pro Person
ab dem Tag des Reiseantritts                90 Prozent  des Reisepreises pro Person
bei Nichterscheinen                             95 Prozent  des Reisepreises pro Person
 
IDS kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart geltend machen, wenn IDS hierfür den Nachweis führt. Dies gilt immer bei Buchungen von Bausteinprogrammen mit separaten Flugscheinen. Macht der Kunde geltend, dass IDS ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen. Richtet sich die Höhe des Pauschalreisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Apartment etc.) und tritt einer der mit angemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für den verbleibenden Reiseteilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu. Vor Ort sind Umbuchungen der gebuchten Leistungen nur gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 50.- pro Person möglich.
Sonderprogramme und einzelne Reisebausteine unterliegen eigenen Stornierungsbedingungen. Die Stornierung von Sonderangeboten, so genannten Billigflügen, Eintrittskarten, allgemeinen Bahnfahrscheinen und Last Minute Sonder Offerten ist immer mit 100 Prozent Stornierungskosten für das jeweilige Programm verbunden. Mögliche weitere Bestandteile im Rahmen der Gesamtreise werden zu obigen Konditionen umgebucht / storniert.

Für Gruppenreisen: Für Gruppenreisen gelten gesonderte Stornierungsbedingungen. Diese richten sich nach den besonderen Bedingungen der jeweiligen Reise. Sollte nichts Detailliertes aufgeführt sein, gelten für Gruppenreisen folgende Stornierungsbedingungen:
Bis 90 Tage vor Abreise:                     30 Prozent des Reisepreises pro Person
Bis 61 Tage vor Abreise:                     35 Prozent des Reisepreises pro Person
Bis 31 Tage vor Abreise:                     50 Prozent des Reisepreises pro Person
Bis 7 Tage vor Abreise:                       85 Prozent des Reisepreises pro Person
Ab 7 Tage vor Abreise:                      100 Prozent des Reisepreises pro Person
Es handelt sich um eine Gruppenreise, wenn die Reise als solche überschrieben ist oder mind. 10 Vollzahler für dieselbe Reise angemeldet wurden.

Sollten im Rahmen der bei IDS gebuchten Leistungen so genannte Rail & Fly Bahntickets gebucht worden sein, so erhöht sich das Stornierungsentgelt / Umbuchungsentgelt um EUR 80,- pro Person mit Rail und Fly Ticket, unabhängig vom Stornierungsdatum und den gestaffelten Kosten für die übrigen Reiseleistungen. Dieses Entgelt wird ab dem Buchungstag fällig.
Beträge für Reiseversicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und können im Falle einer Stornierung / Umbuchung nicht zurückerstattet werden, auch nicht anteilig.

Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den unter Ziffer 18 aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25.
Werden auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann IDS ein pauschales Umbuchungsentgelt analog zum Rücktritt, siehe oben 5.1., verlangen. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen erhebt IDS eine Bearbeitungspauschale von EUR 50,- pro Person, sofern sich Ihr Wunsch nur auf Landprogramme bezieht und die Wünsche noch verfügbar sind. Ab 30 Tage vor Reisantritt gilt diese Sonderbestimmung nicht mehr. Umbuchungswünsche, die nach dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäss Ziffer 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

5.3 Ersatzteilnehmer
Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass an Ihrer  Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. IDS kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reisebedingungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Anmelder gegenüber IDS als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Mindestens fällt ein Bearbeitungsentgelt in diesem Fall in Höhe von EUR 50,- an.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten Original-Gutscheine (z.B. Hotelketten, Mietwagen, Bahnfahrscheinen) ist in den Ziffern 5.1  "Rücktritt" geregelt.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch den Reiseveranstalter aus verhaltensbedingten Gründen
IDS kann bis 21 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, deutlich lesbar angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
Ausserdem kann IDS vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende oder Anmelder die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt IDS, so behält IDS den Anspruch auf den Reisepreis; muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der IDS von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. Den Nachweis über ersparte Aufwendungen hat der Reisenden / Anmelder zu führen.

8. Kündigung
8.1. Allgemeine Kündigungsrechte
Bis 4 Wochen vor Reiseantritt kann IDS vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für IDS deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering oder die nachträgliche Preisänderung so erheblich ist, dass die IDS im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht seitens IDS besteht jedoch nur, wenn IDS die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und ein Ersatzangebot unterbreitet hat, das aber nicht angenommen wurde. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8.2. Sonderkündigungsrecht
Insbesondere hat IDS ein Rücktrittsrecht, wenn die im Vertrag vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht eingehalten werden. Sollten die Zahlungsverpflichtungen bis 6 Tagen vor Abreise nicht vollständig erfüllt worden sein, so kann IDS vom Reisevertrag zurücktreten (Standardverträge). Verträge, bei denen zwischen Abschluss des Reisevertrages und Abreise weniger als 1 Woche Zeitspanne (Kurzfristverträge) liegen, bewirkt die verspätete Zahlung ein Sonderkündigungsrecht zum vertraglich vereinbarten Abreisetag. Dieser Rücktritt wird durch eine Stornierungsrechnung erklärt. IDS behält dabei den vollen Anspruch auf den Reisepreis zuzüglich eventueller Mehraufwendungen.


9. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verwiesen, die wie folgt lautet:

„§ 651 j BGB"
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter (IDS Anmerkung des Veranstalters) als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3, Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last."

In diesem Fall kann IDS für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Hinsichtlich der Höhe der Entschädigung können Sie den Nachweis führen, IDS seien geringere Aufwendungen erwachsen.


10. Haftung von IDS - Beschränkung der Haftung
10.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder
b. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
c. für Personenschäden ist die Haftung auf EUR 75.000,- begrenzt 

10.2. Deliktische Haftungsbeschränkung
Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf EUR 4.100,- begrenzt, bei Reisepreisen ab EUR 2401,-  pro Person auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils pro Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt und sind gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen.
IDS empfiehlt an dieser stelle ausdrücklich den Abschluss einer Unfall- und Gepäckversicherung.

10.3. Haftungsausschluss für Fremdleistungen und ähnlichen Fällen
IDS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind.
IDS haftet aber
a. für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b. aber nur, wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.
c. für fremde Transportleistungen und daraus resultierende Haftungsfragen für z.B. aufgegebenes Gepäck oder andere Gegenstände haftet IDS nicht, insbesondere wenn im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Luft- oder Landverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis (Flugticket, Bahnticket) ausgestellt wurde, so erbringt IDS insoweit Fremdleistungen, sofern Sie in der Reiseausschreibung und Reisebestätigung durch Nennung des Verkehrsträgers informiert wurden. IDS haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen und internationaler Bestimmungen, auf die Sie hiermit hingewiesen wurden und die allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch werden diese von IDS zusätzlich übersandt. Dies gilt für alle IATA Linienfluggesellschaften, Charterflugunternehmen und so genannte No Frill Fluggesellschaften sowie Bahn- und Busgesellschaften.
d. eine Haftung von IDS wegen Nichtbeförderung nach unterlassener Rückbestätigung ist ausgeschlossen. An dieser Stelle weisen wir Sie ausdrücklich auf die Pflicht eines jeden Passagiers hin, Rückflüge rückbestätigen zu lassen. Dies hat bis 3 Tage vor vertraglichem Rückflug zu geschehen. Bei durchgehenden Pauschalreisen ohne Leeraufenthalte übernimmt diese Rückbestätigung regelmässig unsere Reiseleitung vor Ort. Bitte beachten Sie aber, dass Sie als Passagier verpflichtet sind, den Verkehrsträger zu unterrichten. Sollten Sie bis 3 Tage vor vertraglichem Rückflug keine Mitteilung unserer Reiseleitung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an diese vor Ort.
e. ein Anspruch gegen IDS ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
f. Kommt IDS die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. In aller Regel ist IDS nicht Luftfrachtführer sondern vermittelt Beförderungsleistungen als Fremdleistungen.

11. Gewährleistung und Obliegenheiten / Anmeldung von Ansprüchen
11.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise seitens IDS nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Die Reiseleitung bzw. örtliche Vertretung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Ein Reisemangel ist ausgeschlossen, wenn er nicht durch Sie angezeigt wurde, bzw. kann erst ab dem Zeitpunkt der anzeige als vorliegend angenommen werden. Lokale Eigenheiten, Besonderheiten aufgrund kultureller und / oder religiöser Gegebenheiten, Feiertage und herrschender Gesetze und Bräuche im Urlaubsland, stellen niemals einen Reisemangel dar, sondern sind hinzunehmen.
Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten und Ihnen vor Ort kein Vertreter bekannt gemacht wurde, setzen Sie sich bitte direkt mit IDS direkt in Verbindung! Sie erreichen eine Kontaktperson unter der Rufnummer: +49 3491 409935 zu folgenden Zeiten:

Montag - Freitag 10-20 Uhr MEZ
Samstag 10-16 Uhr MEZ
An Sonn- und Feiertagen wenden Sie sich bitte ausschliesslich an die Vertretungen vor Ort.
Bitte beachten Sie, dass Hotels in der Regel keine Ansprechpartner in diesem Sinne sind.

Geben Sie bitte in jedem Fall die im Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer, das Reiseziel, die Reisedaten an.

11.2 Fristsetzung vor Kündigung des Vertrages
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, müssen Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für uns erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.

11.3 Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung gegenüber dem Luftfahrtunternehmen direkt vorzunehmen. Im Übrigen ist es hilfreich, den Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von IDS zu Nachweiszwecken schriftlich anzuzeigen.

11.4 Reiseunterlagen
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Ihnen die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der mitgeteilten Frist zugegangen sein sollten.

11.5 Geltendmachung / Ausschluss von Ansprüchen
a. Ansprüche gegenüber IDS wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der vertraglichen vereinbarten Reise IDS gegenüber unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend machen. Sie können Dritte zur Übermittlung Ihrer Ansprüche beauftragen, jedoch haftet in einem solchen Fall der Dritte für die fristgemässe Zustellung innerhalb der vorgenannten Frist. Die Ansprüche dürfen nicht im Namen Dritter geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.
    Anschrift: ID Reisewelt GmbH, z.Hd. Gästebeschwerden, Bürgermeisterstr. 16, DE-06886 Wittenberg,
b. dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 11.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckbeschädigung und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung direkt bei der betreffenden Fluggesellschaft zu melden.

12. Verjährung
a. Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
b. alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und IDS Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder IDS die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens; (sog. "Black List")
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die so genannte „Black List" ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar:

http://air-ban.europa.eu

14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
14.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Das Online Angebot von ID Reisewelt wird ausschliesslich in deutscher Sprache angeboten und auf Servern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verwaltet. Unsere Verpflichtung erstreckt sich ausschliesslich auf Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen
Umfangreiche Visainformationen halten wir für Sie unter
 
http://id-reisewelt.de/index.php?s=backpage&bp=visa

bereit. Wir verweisen an dieser Stelle ausdrücklich auf die Nutzung des Online Angebotes zur Information.

14.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.

14.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

15. Reiseschutz / Reiseversicherungen
Bitte beachten Sie, dass die genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) bzw. Mehrkosten-Versicherung (inkl. Ersatzreise) oder andere Reiseversicherungen enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt IDS den Abschluss eines umfassenden Versicherungsschutzes, zumindest aber immer den Abschluss einer RRV und einer Auslandsreisekrankenversicherung..

16. Aufrechnungsverbot
Sie sind nicht berechtigt gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

17. Allgemeine Bestimmungen
Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingenden hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit. Für Druck- und/ oder Rechenfehler kann IDS nicht haften.

18. Rechtswahl
Auf das mit Ihnen bestehende Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen uns im Ausland für die Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet jedoch bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bestimmungen der Ziffer 19.3 a) und b.)

19. Gerichtsstand
a. Der Kunden kann IDS nur an deren Sitz (DE-06886 Wittenberg) verklagen.
b. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand DE-06886 Wittenberg vereinbart.
c. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder 
wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die oben genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
 

20. Reiseveranstalter
Diese AGB gelten nur für Reisebestandteile, die Reise als IDS eigene Pauschalreise Ihnen gegenüber angeboten wurde und für die IDS als Reiseveranstalter für gewöhnlich einzustehen hat.
Für lediglich vermittelte Leistungen gelten die AGB und Vertragsbestimmungen der einzelnen Leistungsträger.